§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Neo1 Media (Florian Korn) und Auftraggebern bezüglich Dienstleistungen und Beratungen, einschließlich Fernkommunikation. Die Bedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
Neo1 Media erbringt webbasierte Dienstleistungen und Online-Marketing-Beratung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Leistungen können umfassen: Websiteerstellung, E-Commerce-Systeme, technische Wartung, individuelle Programmierung (Web-Applikationen, Schnittstellen, Plugins) sowie Prozessautomatisierung.
Änderungswünsche während der Umsetzung werden gesondert beauftragt. Mündliche Aufträge sind verbindlich und sollen schriftlich bestätigt werden.
§ 3 Angebot und Leistungserbringung
Website-Präsentationen sind keine verbindlichen Angebote. Verbindliche Angebote werden schriftlich mit konkreter Leistungsbeschreibung und Preisangabe übermittelt. Leistungen werden nach dem aktuellen Stand der Technik erbracht.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot und kann als Pauschalpreis, Stunden-/Tagessatz oder nutzungsbasierte Gebühr strukturiert sein. Alle Preise sind Nettobeträge zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders vereinbart. (Hinweis: Neo1 Media unterliegt der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer erhoben.)
Es kann eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung verlangt werden. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zahlbar. Nach 30 Tagen tritt Zahlungsverzug ein; es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
§ 5 Websites und Online-Shops
Websites werden für aktuelle Versionen von Chrome, Firefox und Safari auf Windows, macOS, iOS und Android erstellt. Eine pixelgenaue Darstellung auf allen Systemen und Browsern kann nicht garantiert werden; geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Kompatibilität mit älteren oder zukünftigen Browserversionen erfordert eine gesonderte Vereinbarung.
§ 6 Wartung und Support
Wartungsleistungen werden gemäß dem jeweiligen Angebot erbracht. Der Auftraggeber bleibt Betreiber der Website und trägt die vollständige Verantwortung für deren Betrieb und Inhalte. Nach einer Neuerstellung oder umfangreichen Überarbeitung gilt eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten für Wartungsverträge.
Standardleistungen umfassen: Inhaltspflege, Fehlerkorrekturen, Bildänderungen und kleine Anpassungen im Rahmen von maximal 5 Stunden monatlich.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
Laufende Leistungen haben eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten ab Vertragsbeginn. Die Kündigung ist mit 4 Wochen Frist vor Laufzeitende möglich; anderenfalls verlängert sich der Vertrag um weitere 6 Monate. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Medien und Zugangsdaten rechtzeitig zur Verfügung. Die Einhaltung rechtlicher Anforderungen (Impressum, Datenschutz, Urheberrechte) liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Materialien sind in gängigen digitalen Formaten bereitzustellen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass für von ihm bereitgestellte Inhalte (Fotos, Texte, Videos) alle erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Neo1 Media ist von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus einer Rechtsverletzung durch bereitgestellte Materialien entstehen.
§ 9 Abnahme und Übergabe
Projekte werden phasenweise umgesetzt. Nach Fertigstellung jeder Phase wird die Abnahme erbeten. Der Auftraggeber hat eine Woche Zeit zur Abnahme oder zur Meldung von Mängeln. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reaktion und ist das Werk im Wesentlichen mängelfrei, gilt es als abgenommen.
Mit der Abnahme gehen Risiken auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Impressum, Datenschutzerklärung und rechtliche Anforderungen eigenverantwortlich aktuell zu halten.
§ 10 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung und Abnahme erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht an den erstellten Werken. Vorab-Arbeiten (Entwürfe, Konzepte) verbleiben im Eigentum von Neo1 Media. Open-Source- oder CC-lizenzierte Bestandteile behalten ihre jeweiligen Lizenzbedingungen.
Neo1 Media erhält das Recht, erbrachte Leistungen als Referenz in Portfolio und Marketingmaterialien zu verwenden. Dieses Einverständnis kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.
§ 11 Mängelansprüche
Für Unternehmer verjähren Gewährleistungsansprüche ein Jahr nach Abnahme. Für Marketing- und SEO-Leistungen können keine bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisse garantiert werden; es handelt sich um Dienstverträge ohne Erfolgsgarantie.
§ 12 Wiederaufnahme pausierter Projekte
Für die Wiederaufnahme von pausierten oder durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers ins Stocken geratenen Projekten wird eine Wiederanlaufgebühr von 1.000 € erhoben. Diese deckt den administrativen und organisatorischen Aufwand für den Neustart ab.
§ 13 Empfehlungsprogramm
Die Teilnahme am Empfehlungsprogramm ist kostenlos. Prämienstruktur:
- 1.500 € bei vermittelten Aufträgen ab 15.000 € Netto
- 1.000 € bei 10.000–14.999 €
- 500 € bei 5.000–9.999 €
- 150 € bei 1.000–4.999 €
- Keine Prämie unter 1.000 € oder bei Kontaktaufnahme in den letzten 12 Monaten
Prämien werden innerhalb von 30 Tagen nach vollständiger Zahlung durch den vermittelten Kunden ausgezahlt. Steuerrechtliche Pflichten liegen beim Empfänger.
§ 14 Datenschutz
Vertragsdaten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung verarbeitet. Ihre Rechte als betroffene Person entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.
§ 15 Gerichtsstand und Streitschlichtung
Erfüllungsort ist, sofern nicht anders vereinbart, der Geschäftssitz von Neo1 Media (68519 Viernheim). Bei Streitigkeiten wird zunächst eine gütliche Einigung angestrebt. Scheitert diese, ist vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Mediation durchzuführen, es sei denn, es handelt sich um einstweiligen Rechtsschutz oder offensichtliche Zahlungsverweigerung.